Novomatic

10. Februar 2023

ORF:
Causa Novomatic: Neue Hausdurchsuchungen
Salzburger Nachrichten:
Novomatic-Causa "Schenkungen" bringt neue Hausdurchsuchungen

Der Standard:
Causa Schenkungen. Was hinter den jüngsten Durchsuchungen rund um Novomatic steckt

25. April 2022

Kurier:
Millionen-Geschenke vom Novomatic-Gründer: Ermittlungen eingestellt.Johann Graf verschenkte fast 30 Millionen Euro. Verfahren gegen vier Beschuldigte wurden eingestellt - darunter auch seine Großnichte Tina Liebich-Oswald.

20. September 2021

Kronen Zeitung:
Novomatic blitzt mit Beschwerde gegen Razzia ab. "Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic ist mit seiner Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung im Februar 2021 abgeblitzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe dieser nicht Folge gegeben, teilte das Gericht am Montag mit. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte am 11. Februar nicht nur die Wohnung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) durchsucht, sondern auch den Novomatic-Firmensitz in Gumpoldskirchen".
Quelle: https://www.krone.at/2511564

25. August 2020

Wiener Zeitung:
Novomatic kämpft mit Umsatzrückgang. Im Visier der Justiz


24. August 2020

Bloomberg: "
Butcher-Turned-Gambling Billionaire Fights for His Casino Empire"

"Even before the pandemic roiled business, Novomatic had been caught up in a political scandal that rocked Austria last year. Then-Vice-Chancellor Heinz-Christian Strache was covertly filmed on the Spanish island of Ibiza saying “Novomatic pays them all,” as he spoke of political funding to a woman posing as a Russian donor.
The wide-ranging video that brought down the Austrian government also prompted police searches at the homes of Graf, other Novomatic executives and government officials -- including Former Finance Minister Hartwig Loeger -- allegedly touched by the scandal. [...] S&P says its negative outlook on the company reflects the risk of prosecution, other legal action or “findings of unethical behavior.” Even if no charges are brought, the company may be forced to significantly cut back its Austrian presence. In either case, it may mean a sea change for Novomatic and its founder, diminishing the role of the country where the enterprise started: [:::] Graf declined to be interviewed for this article, pointing instead to the company’s public statements."

21. August 2020

Die Kronen Zeitung: "
Verdächtige Verträge. Novomatic: Wenn Millionen Euro in bar fließen"


19. August 2020

Die Kronen Zeitung: "
Für Auskunft zu krank? Novomatic-Chef Graf feiernd im Nobellokal. Causa Ibiza und Co.: Johann Graf, eine wichtige Auskunftsperson im U-Ausschuss, hat sich krankheitsbedingt und wegen Corona entschuldigt. Vergangene Woche wurde er in einem Nobelitaliener gesehen, wie er drei Stunden lang Zigarren rauchend und quietschvergnügt mit Gästen über Urlaube und Privates plauderte."


8. August 2020

Der Standard: Ermittlungen. 22 Beschuldigte wegen Schenkungen von Novomatic-Eigentümer Graf


31. Juli 2020

Dossier:
Gefährliche Geldgeschenke. Der Milliardär Johann Graf überschüttete Manager, Family & Friends der Novomatic-Gruppe mit viel Geld. Die Beschenkten werden nun der Abgabenhinterziehung verdächtigt.

31. Juli 2020

VOL.AT:
Von Novomatic-Graf Beschenkten droht Steuerprüfung
"Laut einem Bericht der 16-seitigen Sonderbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom 3. Juni könnten den Beschenkten durch die Annahme des Geldes nämlich Einnahmen entstanden sein, die versteuert hätten werden müssen, berichtete die Rechercheplattform "Dossier".


18. Juni 2020

Kontrast.at: "
Novomatic-Milliardär Graf: Gönnt sich 50 Mio. Dividende und holt sich Staatshilfen"
"Hätte der Novomatic-Eigentümer Johann Graf nur 1 Prozent seines 6,5 Milliarden schweren Vermögens eingesetzt, wäre der Konzern ohne Staatshilfen durch die Corona-Krise gekommen. Stattdessen schickt die Firma alle Mitarbeiter auf Staatskosten in Kurzarbeit und zahlt Graf noch 50 Millionen Dividende aus. Dabei zahlt Novomatic in Österreich kaum Steuern auf seinen Gewinn."


28. April 2020

Tiroler Tageszeitung: "Ermittler untersuchen Millionenschenkungen von Novomatic-Eigner Graf".
Link: https://www.tt.com/artikel/30730274/ermittler-untersuchen-millionenschenkungen-von-novomatic-eigner-graf


24. April 2020

Die Tageszeitung "Der Standard" veröffentlicht den Artikel "Novomatic-Eigner Graf hatte viel zu verschenken".
Im Zuge der Casag-Ermittlungen sind mehrere Schenkungsverträge aufgetaucht, der Gesamtbetrag ist enorm hoch. Empfänger sind (ehemalige) Novomatic-Mitarbeiter und Familienmitglieder. Geber: Johann Graf, Novomatic-Gründer. Johann Graf behauptet, alle Schenkungen seien rechtskonform und innerhalb der Frist angezeigt worden, so sein Anwalt Christopher Schrank. Die Ermittler prüfen.

11. März 2020

Hausdurchsuchung / freiwillige Nachschau bei Novomatic: "Fast auf den Tag genau sieben Monate nach der ersten Razzia beim Glücksspielkonzern Novomatic kamen Staatsanwälte und Ermittler erneut in die Unternehmenszentrale nach Gumpoldskirchen angereist, um im Rahmen einer Hausdurchsuchung bzw. freiwilligen Nachschau Büros zu durchforsten und Unterlagen sicherzustellen".
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000115635357/razzien-naechster-ungebetener-besuch-bei-novomatic
8. November 2019

Novomatic verkündet mit Stolz: "NOVOMATIC nach höchstem internationalem Spielerschutzstandard G4 zertifiziert".
(Quelle: https://www.novomatic.com/explore-novomatic/presse/pressemitteilungen/novomatic-nach-hoechstem-internationalem)

G4, Global Gambling Guidance Group, vergibt die Zertifizierungen für internationale Gaming-Standards seit 2003.

Warum Novomatic erst 2019 eine solche Zertifizierung erhielt?

Cashpoint ist zum Bespiel seit 2014 Mitglied, die Webseite cashpoint.at ist von G4 akkreditiert. Quelle: G4-Mambers, https://www.gx4.com/members



31. Juli 2019

Die Stadt Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Josef Milchram, tritt als Nebenintervenientin einer Klage gegen Novomatic auf Seiten der klagenden Partei bei.
Der Kläger, vertreten durch die Grazer Rechtsanwältin Mag. Julia Eckhart, klagt Novomatic auf 195.080 Euro und verkündet der Stadt Wien den Streit, sollte er im gegenständlichen Fall unterliegen.
Das Urteil steht noch aus.


DER STANDARD am 26. Juli 2019
:

Novomatic-Ermittlungen: Die Justiz im Kasino
"Die Staatsanwaltschaft hat den Jackpot geknackt: Der einstige Novomatic-Chef hat ihr gegenüber offen zugegeben, dass er eine Novomatic-Tochterfirma zur Zahlung von Scheinrechnungen angeleitet hat. Dieses Geld ging über einen Novomatic-Partner an eine Publikation des BZÖ Steiermark, dem ein gewisser Gerald Grosz vorsaß, der sich mittlerweile in den sozialen Medien als gegen Korruption wetternder Querulant inszeniert.

Und was macht die Justiz mit ihrem Jackpot? Sie löst die Jetons, die die Automaten-Causa generiert, einfach nicht ein. Trotz des Geständnisses blieb bislang eine Anklage aus. Ähnlich ist das im Fall Peter Westenthaler, der im selben Themenkomplex spielt. Als Zeuge behauptete der Ex-BZÖ- und -FPÖ-Glücksritter offenbar das Gegenteil von dem, was er zuvor als Beschuldigter gesagt hatte. Das Ergebnis sind eingestellte Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft mag ihre Motive haben – überzeugend dargestellt wurden sie in der Einstellungsbegründung nicht."


Am 2. Mai 2019 bat ich den Pressesprecher der Novomatic, Bernhard Krumpel, um Klärung einiger Fragen:


"Prof. Gert Schmidt behauptet, die hohen finanziellen Aufwendungen für Rechtsanwälte, Detektive, etc. welche iZ mit dem Vorgehen gegen "illegales Glücksspiel" wie auf der Seite spieler-info.at dargestellt, anfallen, de facto von Novomatic bezahlt werden, indem Omnia Online Medien GmbH diese Kosten von Novomatic ersetzt bekommt.

- Ist das richtig?
- Werden nur solche, oder auch weitere Kosten von Novomatic übernommen?
- Wenn ja, warum wählt Novomatic diesen Umweg und geht nicht selbst gegen illegales Glücksspiel in der oben genannte Form vor?
- Ist Novomatic an Omnia Online Medien GmbH beteiligt?
- Hat Omnia Online Medien GmbH einen Ermittlungsauftrag von Novomatic?
- Hat Novomatic eine Vereinbarung mit Omnia Online Medien GmbH, oder eine Verpflichtung Omnia Online Medien GmbH gegenüber?
- Warum werden bei Verdacht auf illegales Glücksspiel enorm hohe Kosten für namhafte Rechtsanwälte und Detektive aufgewendet, reicht die Anzeige an die zuständige Behörde nicht aus?"


Die Anfrage wurde nicht beantwortet, offenbar ist Novomatic unsicher, ob die Kosten übernommen wurden, bzw. ob der entstandene Aufwand angemessen und begründet ist.



Es wurde in den letzten 12 Jahren mehrmals per Gerichtsurteil, Gutachten, Sachverhaltsdarstellung der MA 36 festgehalten, dass bestimmte Glücksspiele und Glücksspielfunkionen die von Novomatic angeboten werden, nicht dem kleinen Glücksspiel zuzuordnen sind, sondern dem Glücksspielmonopol unterliegen:

- OLG Wien, AZ 133 R 25/19b
- Landesgericht Wiener Neustadt 27 Cg 23/17w
(Urteil noch nicht rechtskräftig)
- OGH 6Ob124/16b
- 6 Ob 118/12i


Welche Konsequenzen diese Feststellungen für Novomatic hatten? Ich habe recherchiert:



28. März 2019: neues Gerichtsurteil gegen Novomatic: OLG Wien, AZ 133 R 25/19b


Novomatic ist laut Urteil schuldig, dem Kläger (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger) Spielverluste über 592.400 Euro plus Zinsen zu bezahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Demnach betrieb Novomatic Glücksspiele ohne gültige Konzession.

"Dass das Walzenspiel und die Action Games als selbstständige Ausspielungen zu qualifizieren sind, ändert aber nichts am Umstand, dass dem Spieler durch die Möglichkeit der Teilnahme an den Action Games schon im Walzenspiel ein den Gegenwert von EUR 20 übersteigender Gewinn ermöglicht wird.
Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Einsatz EUR 0,50 nicht übersteigt, weil das Automatenspiel weder den Höchsteinsatz noch den Höchstgewinn überschreiten darf, um die kumulativen Voraussetzungen des §4 Abs. 2 GSpG aF zu erfüllen. [...] Da der beim Walzenspiel in Aussicht gestellte Gewinn den Gegenwert von EUR 20 überschreitet, unterlagen die Austomatenspiele der Beklagten nach §4 Abs 2 GSpG aF dem Glücksspielmonopol. [...]
Nachdem der OGH bei solchen Automatenspielen bereits zu 6 Ob 124/16b eine Haftung des Spielautomatenbetreibers wegen Überschreitung der Wertgrenzen des §4 Abs. 2 GSpG bejahte, obwohl eine Konzenssion nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz vorgelegen hat, war die ordentliche Revison mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs. 1ZPO nicht zuzulassen".


März 2019
: neues Gerichtsurteil gegen Novomatic: Landesgericht Wiener Neustadt, 27 Cg 23/17w


Novomatic ist laut Urteil schuldig, dem Kläger (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger) Spielverluste über 129.570 € samt Zinsen zu bezahlen. Der Antrag der Beklagten auf Zurückweisung der Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Einwand der Beklagten, die Spielapparate und die Spiele typisiert und verwaltungsbehördlich genehmigt seien, wurde vom Gericht als unzutreffend abgewiesen: "zwar hat die MA 36 [...] die Konzessionen erteilt. Eine solche Konzession stellt aber keine verwaltungsbehördliche Genehmigung konkreter Spielapparate oder Spiele dar. [...] Solche Konzessionen bestätigen die Eignung des Veranstalters und Konzessionswerbers sowie die Eignung der Konzessionsstätte. Da die streitgegenständlichen Spielapparate, wie festgestellt, keine dieser Voraussetzungen erfüllen, hätten sie an den konzessionierten Spielstätten nicht betrieben werden dürfen. [...] Nicht zuletzt hat auch der OGH bereits mehrfach festgehalten, dass die gegenständlichen Automaten gesetzeswidrig und nicht verwaltungsbehördlich genehmigt sind (6Ob124/16f, 7Ob225/16p)."

April 2019

2. April 2019: die Zeit im Bild 2 (Recherche: Fritz Dittlbacher, ORF) hat das Urteil des Obersten Gerichtshofes 6 Ob124/16b vom 29. Mai 2017 und seine noch ausstehenden Folgen zum Thema gemacht:

"Das Urteil ist schon eineinhalb Jahre alt, aber kaum jemand kennt es. Und das ist Novomatic sehr recht so, wie Fritz Dittlbacher berichtet. [...] Die Spiele waren klar rechtswidrig, [...] die Durchführung verboten und damit nichtig, daraus folge klar eine Rückforderbarkeit. [...] Nun hatte Novomatic in Wien nicht einen, sondern fast 3000 solcher Automaten im Einsatz. Bei nun publik gewordenen Monatserträgen von 8.000 Euro je Gerät summiert sich das im beanstandeten Zeitraum auf die erwähnten drei Milliarden, die nun rückforderbar wären [...]"

Tatsache ist: der Oberste Gerichtshof stellte in seinem Entscheid illegales Glücksspiel fest. Weder die zuständige Wiener Magistratsabteilung noch die zuständige Bundesaufsichtsbehörde (das Bundesministerium für Finanzen) haben Anlass für einheitliche Strafmaßnahmen gegen Novomatic gesehen.

Finanzminister Hartwig Löger hatte für das Urteil eine einfache Erklärung, welche inhaltlich ident mit der Presseaussendung der Novomatic vom 2. August 2017 (OTS0100) war. In der Anfragebeantwortung 1717/AB vom November 2018 meinte der Finanzminister, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, zudem seien die Spielautomaten von den Landesbehörden genehmigt gewesen.

Die Recherche der Zeit im Bild 2 brachte dazu die fundierte Ansicht des Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer: "Jede Gerichstentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, weil Gerichte nur einzelne, konkrete Fälle entscheiden".

Grund genug für die NEOS (Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen) am nächsten Tag, den 3. April 2019, eine Folgeanfrage an den Finanzminister zur Anfrage betreffend das BMF und dessen Rolle als Eigentümer bzw. Aufsicht der Casinos Austria AG (3241/J) einzubringen:


"13. Wenn Sie in Ihrer Anfragebeantwortung von inhomogenen Rechtsansichten sprechen, inwiefern schenken Sie dabei der Rechtsansicht Ihres eigenen Hauses Beachtung?

14. Weshalb sprechen Sie in Ihrer Anfragebeantwortung von einer landesbehördlichen Bewilligung der Glücksspielautomaten, wenn der OGH in seiner Entscheidung eine solche explizit verneint?

15. Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass Ihre Anfragebeantwortung einerseits einer faktischen Grundlage entbehrt, andererseits inhaltsgleich und nahezu wortgleich einer Presseaussendung der Novomatic entspricht?

16. Hielten Sie selbst oder einer Ihrer mit der Anfragebeantwortung befassten Mitarbeiter bezüglich der Beantwortung dieser Anfrage Rücksprache mit Vertretern der Novomatic oder mit der Novomatic nahestenden Personen (z.B. Gert Schmidt) oder sonstigen Personen, die in Vertragsverhältnissen mit der Novomatic stehen bzw. wirtschaftlich mit der Novomatic – wenn auch nur informell – verbunden sind?"

Mittlerweile wurde bekannt, dass das OGH-Urteil vom 27.5.2017 bisher nur zivilrechtliche Folgen für Novomatic hatte, die MA36 der Stadt Wien (Dr. Dietmar Klose) verweist auf Anfrage auf laufende Verfahren.

Dr. Dietmar Klose ist seit Juli 2016 Abteilungsleiter der MA 36 und hat im Dezember 2017 unter der Zahl MA 36-972823-2017-2 die ordnungsgemäße Funktionsweise der Geldspielautomaten der Novomatic schriftlich bestätigt. Das Schreiben wurde mir zugespielt und liegt mir vor. Mag. Krizek, die zuständige Sachbearbeiterin, ist laut
Addendum (Bericht vom Jänner 2019) "mit Patricia Polanz bekannt". Patricia Polanz war im Vorstand der Novomatic tätig und ist die Tochter des Novomatic-Direktors Erich Kirchberger.

Dabei hatte die MA 36 bereits am 27. August 2007 eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Wien wegen illegalen Glücksspiels übermittelt (das Schreiben wurde mir zugespielt und liegt mir vor). Nach Ansicht der bestellten Sachverständigen waren die Glücksspiele"Action Game", Münzgewinnspiele und "Würfelspiel" , nach Durchführung mehrerer Proben, nicht dem kleinen Glücksspiel zuzuordnen (Anm.: was auch mehrfach durch die jüngsten Gerichtsurteile aus dem Jahr 2019 dokumentiert und festgestellt wurde).

Spielerverluste wurden erfolgreich durch den Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger eingeklagt, er hat bisher über 20 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von über 10 Millionen Euro eingebracht.

Zur Vorgeschichte:

Prof. Hudec erstellte ein Gutachten im Rahmen des Strafverfahrens gegen Novomatic in St. Pölten mit dem Zeichen: 20 BAZ 04/08d. Das Gutachten bestätigte, dass die Spielautomaten die Grenzen des kleinen Glücksspiels überschritten hatten. Das Strafverfahren wurde dennoch eingestellt, indem die Staatsanwaltschaft dem Anwalt der Beschuldigten folgte: die Beschuldigte ging davon aus, legales Glücksspiel zu betreiben, eine Judikatur in dieser Frage habe gefehlt.

Die Entscheidung 6 Ob 118/12i vom 2013 betraf nicht Novomatic, stellte aber fest, dass Würfel, Action Games und Gambling und die damit verbundenen Funktionen die Grenzen des kleinen Glücksspiels überschreiten. Aus dem Entscheidungstext: "Für den Begriff der Ausspielung ist es nicht von Bedeutung, ob die Entscheidung über Gewinn und Verlust durch den Apparat selbsttätig herbeigeführt wird oder zentral gesteuert ist. Die zu beurteilenden Ausspielungen erfüllen schon deshalb nicht den Tatbestand der Ausnahme nach § 4 Abs 2 GSpG 1989, weil sie nicht mittels eines Glücksspielautomaten durchgeführt wurden. Wäre der Apparat ein Glücksspielautomat gewesen, so wären - wie die Vorinstanzen zutreffend feststellten - die für die Qualifikation als kleines Glücksspiel normierten Bagatellbetragsgrenzen überschritten worden. Da auch kein anderer im Glücksspielgesetz normierter Ausnahmetatbestand verwirklicht ist und die Ausspielungen unstrittig ohne Konzession durchgeführt wurden, ist die Durchführung der Ausspielungen ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes. Es ist daher nicht entscheidungswesentlich, ob die gegenständlichen Geräte „elektronische Lotterien“ iSd § 12a GSpG 1989 sind."

Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger hat nach dieser Entscheidung im Namen von vielen seiner Mandanten Strafanzeige erstattet. "Schließlich könne das Argument, dass es keine Judikatur geben würde, nicht mehr gelten".
In der Folge kam es zu einer Gesetzesänderung, die bewirkte, dass der Betrieb von Glücksspielautomaten nicht mehr gerichtlich strafbar ist, sofern eine Konzession vorliegt. Schon aus diesem Grund wurde das Strafverfahren wieder eingestellt.

Ich habe die Gesamtanzahl der Spielautomaten mit Stand Februar 2019 erhoben (Quelle: Bundesministerium für Finanzen):
"CASAG: 2443 Stk.
VLT´s: 785 Stk.
Glücksspielautomaten mit einer landesbehördlichen Bewilligung : 4215 Stk."

Laut Auskunft von Novomatic betreibt ADMIRAL, als einziger Betreiber in Österreich der zur NOVOMATIC-Gruppe gehört, 2244 Glücksspielgeräte an 150 Standorten in Österreich, alle seien an die Rechner des Bundesrechenzentrums angebunden. Verstösse gegen geltendes Gesetz seien niemals passiert, so der Novomatic-Pressesprecher.

Updates


Die rumänische Antikorruptionsbehörde DNA untersucht nun den Vertrag aus dem Jahr 2013 zwischen einer Tochtergesellschaft der Novomatic (Novo VLTech Solutions) und den rumänischen staatlichen Lotterien, wegen Verdachts auf strafrechtliche Handlungen.

Der rumänische Premier Victor Ponta soll sich seinerzeit für die Implementierung dieses Vertrags stark eingesetzt haben.

Laut Pressemeldung des rumänischen Finanzministeriums am 30.September 2015 forderte die rumänische Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA im Zuge der erwähnten Untersuchungen die gesamte Akte betreffend den Vertragsabschluss und die Kontrolle dieses Vorgangs durch den rumänischen Rechnungshof an. Die in den rumänischen Medien kolportierte Hausdurchsuchung hat demnach nicht stattgefunden.

Novomatic reagierte in einer APA-Presseaussendung am 3. Oktober 2015 mit Klagsdrohungen und versicherte, die Erfüllung des eingegangenen Vertrags sei rechtens.

Am selben Tag, am Mittwoch den 30. September 2015 wurde in Rumänien das Glücksspiel per Eil-Verordnung der Regierung aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums ausgegliedert und unter Aufsicht einer eigenen Glücksspielbehörde ("Oficiul National pentru Jocuri de Noroc") gestellt.
Quelle: http://www.ziuanews.ro/stiri/loteria-romana-trece-din-subordinea-ministerului-finan-elor-la-oficiul-na-ional-pentru-jocuri-de-noroc-309334

Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

RÜCKBLICK: NOVOMATIC IN RUMÄNIEN

Am 4. November 2008 erwarb SC NOVO INVEST CO SRL (NOVORO, eine Tochtergesellschaft der NOVOMATIC-Gruppe) 60% der Anteile an SC TIMAX SRL.
In Folge dessen haben NOVORO und Gracilis Holding Limited (eine zypriotische Gesellschaft) einen Kaufvertrag abgeschlossen, wonach NOVORO die vollständige Kontrolle über TIMAX übernahm.
Die SC TIMAX SRL war zum Zeitpunkte der Übernahme im Bereich der Glücksspielgeräte /Slot Machines und Roulette tätig.

Am 16. Februar 2009 erwarb NOVORO in Rumänien alle Anteile der rumänischen Gesellschaft WETTPUNKT (Alleingesellschafterin: Gertrud Kofler, Geschäftsführer: Bernd Dielenschneider).
Damals betrieb WETTPUNKT etwa 15 Filialen in mehreren rumänischen Städten: Bars, Restaurants, Sportswetten, Glücksspiel.

Zu dieser Zeit war die Novomatic-Gruppe u. a. in folgenden Bereichen in Rumänien tätig:
- Vermietung von Spielautomaten durch NOVORO
- Aufsteller von Glücksspielgeräten durch SC INTERLOP SRL (INTRO) und SC TIMAX SRL
- Sportswetten durch SC INTERLOP SRL
- Verkauf und Aufstellung von Glücksspielautomaten durch AUSTRIAN GAMING INDUSTRIES (AGI).

WEITERE NOVOMATIC-BETEILIGUNGEN IN RUMÄNIEN

Im Jahr 2012 veröffentlicht die griechische INTRALOT auf ihrer Homepage http://www.intralot.com/content/2486/notification-according-l35562007 die Information betreffend die Beteiligung der NOVOMATIC AG (Aufstockung der Anteile an INTRALOT am 26.6.2012 auf 5.07%).

Der langjährige Vertrag zwischen den rumänischen Lotterien und Intralot stand 2013 vor Zeitablauf und hatte bereits einen Verlust von mehreren hundert Millionen Euro für die rumänischen Lotterien erwirtschaftet.

Laut Bericht von DIGI24 lagen den rumänischen Lotterien im Dezember 2013 vier Angebote vor: Intralot (2 Angebote, eines davon mit 4,99% Gewinnbeteiligung) und jeweils 1 Angebot von Gtech, Scientific Games und Inteltek. Gtech bot 12,35% Gewinnbeteiligung an. Der Vertrag mit Intralot wurde unter Victor Ponta vom jeweiligen Finanzminister trotz des Verlustes mehrfach verlängert. Zum vierten Mal - am 30. September 2014, von Ioana Petrescu, Finanzministerin.

Fünf Tage später schalteten sich die rumänische Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (DNA) sowie die rumänische Wettbewerbsbehörde ein und beanstandeten die Einholung der Angebote ohne öffentliche Ausschreibung.
Daraufhin genehmigte die damalige Finanzministerin einen Wartungsvertrag mit Intralot. Die Vertragssumme betrug den dreifachen Wert des ursprünglichen Intralot-Angebots. Medienanfragen bezüglich dieser Vereinbarung wurden von der Finanzministerin nicht beantwortet.



Quellen: Urkundensammlung der rumänischen Wettbewerbsbehörde, das rumänische Finanzministerium, die rumänische Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, Medienberichte, eigene Recherche

_______*Hinweis: Die Autorin fühlt sich der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet und hat die veröffentlichten Informationen sorgfältig geprüft. Es gilt für die hier genannten Personen die Unschuldsvermutung. Erst das Gericht letzter Instanz kann über Schuld oder Unschuld entscheiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Rechte Dritter verletzt werden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per e-Mail mit. - Copyright: Ana Maria Ivan, akkreditierte Journalistin, Eigenverlag, A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 13, Icon Tower 24, 3. Stock._______