Gert Schmidt: falsche Informationen und Aussagen


EU-Infothek, Spieler-Info.at: Prof. Gert Schmidt verbreitet falsche Informationen zu politisch, juristisch und wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalten.
Immer wieder mit wirren, ungeprüften, nicht seriös recherchierten Angaben.
Immer wieder "entdeckt" Gert Schmidt schlimme Verschwörungen und betitelt seine "Recherchen" mit brisanten Ankündigungen, die aber bei Vermutungen und / oder Verdächtigungen bleiben.
Gert Schmidt leitet ja auch eine Detektei, die nach eigenen Angaben eine einzige Auftraggeberin hat: seine andere Gesellschaft, die Omnia Online Medien GmbH.

Entgegen seiner fantasievollen Darstellung, hat Gert Schmidt keine einzige Abmahnung (geschweige denn Klagsandrohungen) betreffend die hier veröffentlichten Berichte über ihn und seine Tätigkeiten gesendet.
Laut Schmidt war sein Anwalt auf Urlaub und anschließend überlastet - aus diesem Grund sei offenbar so etwas wie Fristablauf eingetreten.
Eigentlich benötigt man in Österreich keine Rechtsvertretung für solche Aufforderungen. Er musste beispielsweise auf meine Abmahnung hin bestimmte Passagen aus seiner laufenden Berichterstattung im August 2020 (freiwillig) ersatzlos entfernen.

Ich habe Gert Schmidt im Zuge meiner Recherche mehrmals Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Zuletzt mit einem Fragenkatalog am 14. April 2022. Es ging dabei um die Finanzierung seiner Gesellschaften, vergangene Insolvenzverfahren und die Titelverleihung. Schmidt wurde über die unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung informiert, reagierte aber nicht darauf. Vorhergehende Anfragen wurden meistens von seinem Anwalt DDr. Schimanko beantwortet.

Am 29. September 2023 hat Gert Schmidt beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen medienrechtlichen Antrag nach § 7b MedienG gegen mich eingebracht und am 4. Oktober 2023 zurückgezogen. Der Antrag bezog sich auf diesen Bericht und wurde nach Ablauf der Verjährungsfrist eingebracht.

November 2022: Gert Schmidt wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt

Am 9. November 2022 wurde Gert Schmidt vom Oberlandesgericht Wien wegen übler Nachrede nach § 111 Abs. 2 StGB sowie gem. § 389 Abs. 1 StPO iVm Abs. 1 MedienG zu einer Geldstrafe und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens rechtskräftig verurteilt.
Gert Schmidt ist schuldig, am 4.3.2022, auf seinem Blog eu-infothek.at verbreitet zu haben, S. habe in seiner Eingabe beim Landesgericht St. Pölten falsche Behauptungen aus den Jahren 2014 und 2016 wiederholt, nämlich dass Schmidt Dritte beauftragt habe, jemanden aufzutreiben, der bei S. Trojaner installiert und ihm Drogen ins Auto legt.



Falsche Zeugenaussage im Strafverfahren gegen Julian Hessenthaler
- Online seit 18. April 2022-


Die EU-Infothek stellt am 15. Februar 2022 einen Download-Link zur Verfügung - es handelt sich um eine pdf-Datei mit der Bezeichnung: "Schmidt-vs-Falter...".

Darin enthalten ist die Klage des Gert Schmidt (vertreten durch Anwalt Dr. H. D. Schimanko) vom 15. Februar 2022, mit Zitaten aus der Zeugenaussage des Prof. Schmidt im Strafverfahren gegen Julian Hessenthaler.
Diese Zitate auf Seite 6 der pdf-Datei verwendet Schmidt als Beweis im angestrebten Unterlassungsverfahren gegen Falter, Dr. Florian Klenk und Lukas Matzinger.

"Vors. (Anm.: Vorsitzender Richter Dr. Markus Pree) : Ein Journalist muss auch Geld verdienen, so wie jeder andere auch. Das wird bei Ihnen nicht anders sein, oder?
Zeuge (
Anm.: Zeuge Gert Schmidt): Ich bin in der guten Lage, dass meine kleine Firmengruppe gut gewirtschaftet hat in den 50 Jahren und wir haben ein solides Eigenkapital und aus diesem Eigenkapital kann ich natürlich auch eine Aktion machen, die vielleicht ein anderer nicht machen könnte."

Was ist Eigenkapital? Prof. Dr. Norbert Pfitzer (E&Y AG) antwortet: "im Gegensatz zum Fremdkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden (Selbstfinanzierung)."

Gert Schmidt will also den Eindruck einer seit 50 Jahren erfolgreichen, soliden Unternehmensgruppe erwecken. Und: für den Richter war diese Information für die Wahrheitsfindung offenbar sehr wichtig. Er hat penibel ein weiteres Mal den Zeugen Schmidt dazu befragt (Seite 7 der pdf-Datei):
"Vors.: Diese intensiven Recherchen, die Sie zu dem Thema geführt haben, wer hat das Video erstellt, wer ist der Lockvogel, etc., kosten Geld, Personalaufwand, Bezahlungen von Informaten. Woher kommt das Geld?
Zeuge: Das Geld kommt aus meiner Firmengruppe, die ich seit 50 Jahren selbständig als Einzelunternehmer führe und besitze. Diese Firmengruppe hat in dieser Zeit ein sehr solides Eigenkapital aufgebaut
."

Meine langjährige Recherche (Vergleich der Bilanzen der Unternehmensgruppe Gert Schmidt aus der Urkundensammlung/Handelsgericht, Aktenstudium der Archiv-Urkunden, etc.) hat ergeben: Die Unternehmensgruppe Gert Schmidt hat in all den Jahren etwa 15 Insolvenzverfahren eröffnet, die Bilanzverluste sind zahlreich und wurden von mir exakt dokumentiert: https://ami25.at/die-gluecksritter/gert-schmidt---die-finanzierung-seiner-firmen/index.php
Eröffnete Insolvenzverfahren: Gert Schmidt (6 Sa 34/87), ELTEX Versandhandel GmbH, NOVEX Versand GmbH, DOMEX WarenhandelsgmbH, Erfolg Verlags Gesellschaft m.b.H., Adria BeteiligungsGmbH, Rest. Hauswirth Betr. GmbH, Magazin VerlagsgembH, Erfolg Zeitschriften Holding GmbH, Francopane Bet. GmbH, Protronic BeteiligungsgmbH, Holiday Consulting GmbH, Mayer GmbH, CA Adria Casinos AG Zürich, Profi Media GmbH.




Wie Schmidt das Verfahren gegen die Zeitschrift Falter, Dr. Florian Klenk und Lukas Matzinger verlor.

Schmidt verlor am 12. Mai 2022 auch das Verfahren das er gegen die Zeitschrift Falter, Dr. Florian Klenk und Lukas Matzinger angestrebt hatte. Schmidt (vertreten durch Anwalt H. D. Schimanko) hatte einen Antrag "auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung und Unterlassung von Persönlichkeitsverletzungen wie Ehrenbeleidigungen und Kreditschädigungen" eingebracht.
Die Beklagten mögen u. a. unterlassen:
"1. die Äußerung aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, der Kläger (Anm.: Schmidt) bereite Gerüchte als Fakten auf, insbesondere bei einer Fake-News-Plattform; oder es störe den Kläger nicht, falsche Informationen zu erlangen oder der Kläger sei vielleicht gar kein Journalist; oder der Kläger recherchiere nicht objektiv, sondern einseitig, und versuche oder habe versucht, über Julian Hessenthaler ausschließlich Belastendes zu finden, um Hessenthaler in ein schlechtes Licht zu rücken; oder der Kläger könne nicht erklären, bzw habe keine Antwort darauf, warum und aus welchen Mitteln er dem Informanten Slaven K. ein Informationshonorar bezahlt habe; und/oder ähnliche oder sinngleiche Äußerungen aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen; [...]".
Das Handelsgericht Wien hat Schmidts Antrag abgewiesen.


Anfang Juli 2019 fordern die renommierten deutschen Journalisten Frederik Obermaier und Bastian Obermayer eine Stellungnahme von Gert Schmidt - übrigens, von EU-Infothek hier zur Verfügung gestellt:
https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-sueddeutsche-zeitung-wird-aktiv/

Frage der deutschen Journalisten: "Erhalten Sie oder die EU-Infothek-Betreiber oder andere Personen oder Firmen, die mit der EU-Infothek zu tun haben direkt oder indirekt (also über Firmen, Personen oder anderweitige Umwege) geldwerte Leistungen, Geld oder sonstige Vergütungen von der Firma Novomatic? Falls ja: Ist die Firma Novomatic in redaktionelle Belange involviert oder hat sie gar Einfluss darauf?"
Antwort des Gert Schmidt: "Absolut NICHT und NEIN" (in Fettschrift).

Drei Jahre davor "enthüllte" Gert Schmidt medienwirksam (Wiener Zeitung, Salzburger Nachrichten, Vienna.at):
"Genau aus diesem Grund kooperiere Novomatic seit mehreren Jahren mit ihm, so Schmidt. Wir verrechnen die Fremdkosten weiter. Aufs Jahr gerechnet sind es sicher ein paar hunderttausend Euro. Teilweise arbeiten wir mit Detektiven, und immer mit Rechtsanwälten.“


Am 19. Jänner 2022 übermittelte man mir das Gespräch des Gert Schmidt mit der Publikation "Wochenblick" aus dem Jahr 2019:
https://www.wochenblick.at/politik/600-000-euro-in-gold-und-lockvogel-ibiza-affaere-vor-der-aufklaerung/

Thema: das Ibiza-Video und die "ÖVP-Mails". Die Mails wurden 2019 versendet und sollten als Beweis für die Involvierung der ÖVP (Sebastian Kurz und weitere ÖVP-Funktionäre) in die Ibiza-Affäre dienen. Wenige Monate später stellte sich heraus, dass es sich dabei um Fälschungen handelte und Gert Schmidt viel Geld für den Erhalt dieser Information bezahlt hatte: https://www.vol.at/angebliche-oevp-mails-gefaelscht-informant-ausgeforscht/6375900
Im Gespräch mit "Wochenblick" verrät Gert Schmidt: "Wir gehen davon aus, dass sie echt sind. Der Wiener IT-Experte Michael Eisenriegler, mit dem ich mich in der Sache auch persönlich getroffen habe, ist ebenso davon überzeugt, dass sie echt sind".
Herr Eisenriegler teilt auf Anfrage mit, er sei nie der Meinung gewesen, die e-Mails seien echt und habe Schmidt seine Sicht wie in der Stellungnahme auf seiner Webseite zu lesen, mitgeteilt: https://michael.eisenriegler.at/2019/06/18/ist-der-faelschungsskandal-der-oevp-auch-wirklich-einer/
"Alle fünf (bzw. eigentlich sechs) „Nachweise“, die Karl Nehammer auf der Pressekonferenz als solche benannte, sind keine. In Wirklichkeit sind es nicht einmal Indizien für eine Fälschung. Das bedeutet nicht, dass diese Mails gefälscht wären. Darüber lässt sich auf Basis der bisher freigegebenen Informationen keine seriöse Aussage treffen".
"
Wochenblick" (Geschäftsführer Norbert Geroldinger) gehört zur Gänze Emotion Media GmbH, 4786 Brunnenthal.
Warum Gert Schmidt so energisch auf die Echtheit der Mails bestand, obwohl ihm die Fachmeinung des Herrn Eisenriegler bekannt war, lässt sich nicht nachvollziehen.


Am 13. Juli 2021 veröffentlicht Gert Schmidt den Bericht mit dem Titel:"Ibiza-Untersuchungsausschuss: NEOS-Abg. Dr. Stephanie Krisper twitterte im Mai 2020 an ORF/Peter Klien über neue Bashing-Homepage der Glücksspielunterwelt – bereits MEHRERE TAGE VOR DEREN ERSTEN ONLINE-Stellung"

Der Artkel erscheint auf den Portalen eu-infothek.com und spieler-info.at.
Das Thema ist immerhin der Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Darin veröffentlicht Gert Schmidt, falsche Behauptungen über die NEOS-Abg. Dr. Stefanie Krisper:

"Richtig „populär“ und politisch interessant, und damit auch zum traurigen Sittenbild rund um die Aktivitäten der Glücksspielunterwelt, macht das ein schier unfassbarer Vorgang, rund um NEOS-Abg. Dr. Stephanie Krisper.
Dr. Stephanie Krisper hat mehrere Tage VOR Erstveröffentlichung dieser Bashing-Seite an ORF-Satiriker Peter Klien getwittert! TAGE, BEVOR die Öffentlichkeit von dieser „Homepage“ erfuhr
!"

Nun die Seite novopate.com ging bereits am 16. Mai 2020 online, mit einer Countdown-Seite. Der Countdown-Zeitraum betrug sieben Tage. Konkret wurde angenkündigt: "Novomatic Casinos / Untersuchungsausschuss / Größter Korruptionsskandal kurz vor Aufdeckung" (Zitatende). Die Aufdeckung sollte am 23. Mai 2020 veröffentlicht werden.
Ein Printscreen aus der digitalen Bibliothek der Wayback Machine mit Datum vom 16. Mai 2020 finden Sie hier: https://web.archive.org/web/20200516074820/https://www.novopate.com/
Natürlich haben die Urheber der novopate.com dafür gesorgt, dass der Link auf Twitter, facebook uvm geteilt wurde. Somit war die Seite schon am ersten Tag (am 16. Mai 2020) der "Öffentlichkeit bekannt". Dr. Stefanie Krisper konnte also den Link nicht "TAGE, BEVOR die Öffentlichkeit von dieser „Homepage“ erfuhr!", getwittert haben, wie Gert Schmidt zu manipulieren versucht.

Seit Monaten führt Gert Schmidt eine regelrechte mediale Kampagne gegen die NR-Abgeordnete Dr. Stefanie Krisper.
Peinliche, lächerliche Manipulationsversuche scheut der Professor dabei nicht.

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Am 1. Oktober 2020 verbreitet der Träger des Professortitels mit Absicht falsche Gerüchte über die Finanzierung des KR Peter Barthold. Eine einfache Rückfrage bei Alfred Inzinger wäre für die Klärung der "Verdachtslage" ausreichend gewesen.

Gert Schmidt veröffentlicht am 1.10.2020 den Artikel "Ibiza-U-Ausschuss am 29. September 2020: Die unrichtigen, frei erfundenen Aussagen des KR Peter Barthold" auf EU-Infothek.

Zitat: "Sein Bekannter aus alter Fußballzeit, Alfred Inzinger [...], ist sehr wahrscheinlich einer seiner Finanziers."

Offenbar ist das Thema Finanzierungsquelle eine höchst unangenehme Erinnerungsquelle für Gert Schmidt, so etwas wie ein wunder Punkt, wo er mit einer längst vergessen geglaubten Episode aus seiner Vergangenheit konfrontiert wird.

Er sieht Fremdfinanzierung bei seinen Gegnern - und schreibt auch so, egal wie die Faktenlage aussieht.

Gert Schmidt verbreitet konsequent falsche Informationen, und findet es "demokratiepolitisch bedenklich", dass etablierte österreichische Medien seine Berichterstattung nicht übernehmen und er, der Professor, dort keine Interviews geben darf: http://www.eu-infothek.com/das-demokratiepolitisch-beaengstigende-verhalten-oesterreichischer-medienriesen/
Am 6. Oktober 2020 bestätigt die Rechtsanwaltskanzlei Doschek Rechtsanwälte GmbH in einem Schreiben an KR Peter Barthold:

"Ich zeige an, dass mich Herr Alfred Inzinger mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt hat. Über die Homepage EU-Infothek.com werden unwahre Tatsachen behauptet, denen ich hiermit auftrags und namens meines Mandanten entgegen trete.
Mein Mandant hat Sie heuer im Februar 2020 über seinen Jugendfreund Franz Wohlfahrt kennengelernt und Sie standen mit meinem Mandanten bis heute nie in einer direkten oder indirekten wirtschaftlichen Beziehung. Demzufolge hat Ihnen mein Mandant daher auch nie finanzielle Mittel direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt.
" (s. Bild).

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Gert Schmidt, EU-Infothek und die gefälschten e-Mails der ÖVP rund um die Ibiza-Affäre

17. Mai 2019:
Die bekannten Journalisten und Buchautoren Bastian Obermayer und Frederik Obermaier (Süddeutsche Zeitung) und Spiegel Online veröffentlichen das Ibiza-Video aus dem Jahr 2017. Die österreichische Regierung tritt zurück, vorgezogene Neuwahlen waren die Folge.

12. Juni 2019:
Laut Bericht der EU-Infothek vom 21. Juni 2019 nahm der anonyme Informant an diesem Tag Kontakt mit den Bloggern von EU-Infothek per Mail auf.

17. Juni 2019:
ÖVP-Leiter Sebastian Kurz und Kollegen laden kurzfristig zur Pressekonferenz. Sie teilen mit, Kriminelle hätten einem einzigen österreichischen Medium (Anm.: EU-Infothek bzw. Gert Schmidt)"eine Unzahl" von e-Mails übermittelt. Diese Mails würden aus dem Jahr 2018 stammen, über den Inhalt herrscht Schweigen, Kurz spricht von einem Fälschungsskandal. Die ÖVP teilt mit, man habe die forensische Prüfung bei Deloitte in Auftrag gegeben, die Sache sei an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden und bedankt sich bei dem Medium (Anm.: der EU-Infothek) für die diskrete Vorgehensweise.
Und die FPÖ? Christian Hafenecker (Generalsekretär)bezeichnet die Angelegenheit als "bizarr" und fordert lückenlose Aufklärung.

18. Juni 2019:
Blogger Gert Schmidt bringt triumphal den Bericht der Tageszeitung Österreich: "EU-Infothek steckt hinter den E-Mail-Enthüllungen" und kommentiert die verpasste Enthüllung der "linken" Zeitschrift FALTER mit der wohlwollenden Ironie des wahren Aufdeckers: "Eine Falter Redakteurin erhob sich sofort nach der Kurz-Pressekonferenz in den Stand der medialen Enthüllerin, gleichzeitig richtete sie über die Qualität der Mails, verhängte die sofortige Strafe <<Papierkorb>> und berichtete über diese Blitzenthüllung stolz auf Falter Online." Unwissende Redakteurin. Man stelle sich das stolze Kichern in den Räumen der EU-Infothek vor.

Gegen Ende September 2019 stellt sich heraus, dass die angeblichen e-Mails das mutmaßlich betrügerische Werk eines Spielsüchtigen sind - welch ein Zufall: Gert Schmidt ist auch als Aufdecker im Glücksspielbereich unterwegs. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gert Schmidt (EU-Infothek) muss zugeben, dass er dem "Informanten" viel Geld vorab und ohne Prüfung der Sachverhalte bezahlte. Zum Vergleich: auf seiner Seite spieler-info.at bietet Gert Schmidt "Erfolgsprämien" für Informationen um 150 Euro an, jedoch erst nach "umfangreichen Prüfungen".

27. September 2019:
Gert Schmidt stellt in seinem Blog fest: "EU-Infothek hat zu jeder Zeit der Berichterstattung darauf hingewiesen, dass es NICHT feststellbar ist, ob diese beiden Mails echt oder gefälscht sind. Diese korrekte Darstellung in allen EU-Infothek Berichten zu diesem Thema findet nunmehr ihren vorläufigen Abschluss in der mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit vorliegenden Rechercheerkenntnissen, dass es sich bei diesen beiden Emails um sehr geschickte Fälschungen handelt".

Mein Kommentar: "zu jeder Zeit darauf hingewiesen" ist unrichtig. Der Autor des EU-Infothek Berichtes vom 18. Juni 2019 "Ibiza-Gate: Pressestimmen zum Mail-Problem der ÖVP" erwähnt diese Wahrscheinlichkeit mit keinem Wort. Lediglich ein Bildabschnitt aus OE24 TV zeigt eine Textzeile, wonach Mail-Inhalte erst nach Ausschließen einer Fälschung veröffentlicht werden. Der Autor selbst nimmt keinen Bezug darauf. Unklar, ob er damit einverstanden ist, oder nicht. Unklar, ob mit "man" OE TV oder EU-Infothek gemeint ist.

Mehr noch: Gert Schmidt schreibt, die EU-Infothek sei "der echte Enthüller":
"Falter Chefredakteur Dr. Florian Klenk hatte nach dem Bericht des echten Enthüllers, nämlich EU-Infothek, Mühe, die richtigen Worte zur Klarstellung zu finden."

Journalisten-Kommentare dazu:

Journalist und Buchautor Bastian Obermayer (SZ) verlinkt auf Twitter am 3. Oktober 2019 zum Bericht der Tageszeitung "Der Standard" und kommentiert: "Genau so etwas kommt eben heraus, wenn „Journalisten“ gefälschte E-Mails _kaufen_ (3000€) und die Geschichte veröffentlichen bevor sie das Material ausreichend geprüft haben."

Journalist und Buchautor Frederik Obermaier (SZ) verlinkt auf Twitter am 3. Oktober 2019 zum selben Zeitungsbericht ("Der Standard") und zitiert dazu: „Die E-Mails waren auf dem umstrittenen Blog "EU-Infothek" veröffentlicht worden. Dessen Betreiber Gert Schmidt gestand mittlerweile die Fälschung ein. Er habe dem spielsüchtigen mutmaßlichen Betrüger knapp 3.000 Euro bezahlt....“

Journalistin Isabelle Daniel kommentiert unter Bezugnahme auf den ORF-Bericht auf Twitter:
"Spannend. Am Ende ist das Motiv wohl meist Betrug. Weil sie wissen, dass sie Abnehmer finden."

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Gert Schmidt, EU-Infothek und noch mehr Ibiza-Enthüllungen



Die EU-Infothek veröffentlicht am 17. August 2020 den Artikel "Ibiza-Gate: „Detektiv“ J. H.: Sein Wiener Anwalt RA Mag. O. E. hat mit „die Grünen“ Sicherheitssprecher RA Mag. Georg Bürstmayr gleiche Adresse"

Die Nähe des Nationalratsabgeordneten Mag. Georg Bürstmayr zum Ibiza-Detektiv J. H. ist somit hergestellt, die Adresse des Mag. Georg Bürstmayr ist leicht eruierbar, sodass die Initialen O. E. ohne Mühe dem Rechtsanwalt Mag. Oliver Ertl zugeordnet werden können.

Die weiteren Ausführungen betonen die gemeinsame Adresse:
"Während bisher allgemein nicht bekannt war, dass der „Detektiv“ J.H. neben seinem Salzburger Rechtsanwalt Dr. A. und seinem medienwirksam auftretenden RA in Berlin, RA Eisenberg, auch einen Wiener Anwalt bevollmächtigt hat, ist dessen Wiener Rechtsvertreter in sehr prominenter Umgebung domiziliert: Er hat eine gemeinsame Adresse mit RA Mag. Georg Bürstmayr."

Nicht mal ansatzweise erwähnt Gert Schmidt, dass die genannten Anwälte zu Recherchezwecken gar nicht kontaktiert wurden. Weder Mag. Bürstmayr noch Mag. Ertl kennen Gert Schmidt.

Mag. Bürstmayr bestätigt auf Anfrage die gemeinsame Adresse und teilt mit, es handle sich um eine in Anwaltskreisen durchaus übliche Regiegemeinschaft. Sonstige Angelegenheiten seien streng getrennt und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Keineswegs handle es sich um gemeinsame Klienten oder Causen.

Mag. Oliver Ertl ist, entgegen Behauptungen der EU-Infothek, ausdrücklich nicht der Wiener Anwalt des J. H.. Rechtsanwalt Mag. Ertl bestätigt die strenge Trennung der Vertretungen. Gefragt zum Sachverhalt um J. H. meint er: "Ich hätte allerdings keinen Interessenkonflikt oder sonstige Bedenken ihn zu vertreten".

Schmidt schreibt, er habe seine Information von einer "aufmerksamen" und "gebildeten" Quelle. Ob die "gebildete" Quelle für ihre Tätigkeit entlohnt wurde, wird im Bericht nicht mitgeteilt.

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Die beispiellose, jahrelange mediale Kampagne gegen KR Peter Barthold (2016-2019). KR Peter Barthold wurde von allen Anschuldigungen vollständig entlastet, die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt.

Stellen Sie sich vor, Sie sind eine anerkannte Persönlichkeit und haben für Österreich viel Gutes gemacht, sind noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Sie wollen nun eine geschäftliche Angelegenheit in aller Ruhe und ausschließlich mit Rechtsmitteln regeln. Das steht jedem Staatsbürger zu.

Genau das wollte KR Peter Barthold tun, sein damaliger Geschäftspartner war Novomatic.

Peter Barthold hat sich einen Namen als Fußballtorwart bei Rapid Wien gemacht und war anschließend als Trainer bei Vienna tätig.
Anfang der 90er Jahre kam er durch KR S. mit dem Glücksspiel in Kontakt, er wurde inner circle-Mitglied des Vereins "Freunde der Wiener Polizei". Ab dem Jahr 2000 gab es eine intensive Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe, es wurden mehrere gemeinsam betriebene Lokale eröffnet - und dazu mehrere Gesellschaften gegründet.
"Drei Jahre später kam es zu Diskrepanzen, als ich expandieren wollte", berichtet Peter Barthold. Franz Wohlfahrt war seit 2004 sein direkter Gesprächspartner. Davor: die Herren K. und T. (Geschäftsführer von Admiral).
"Im Jahr 2010, bei einem Termin im Novomatic-Forum, wurde ich von Novomatic gefragt, ob ich mit einer meiner Firmen das BZÖ unterstützen würde. Meine Gesellschaft sollte zwei Rechnungen über insgesamt 60.000 Euro an Austrian Gaming Industries stellen - für "Standortentwicklung". Später hat meine Firma Phönix GmbH eine Rechnung von "Hallo Graz Medien GmbH" mit fast dem selben Gesamtbetrag (62.400 Euro) für Druckkosten erhalten". Peter Barthold hat zugesagt und die Geschäfte nahmen ihren Lauf. Dann kam es zu einem Streit und die Sache musste über die Justizbehörde geregelt werden. Peter Barthold wurde wegen schweren Betrugs und wegen versuchter Erpressung angezeigt. Die Untersuchungen haben Jahre gedauert.

Was die Schmidt-Online-Medien berichtet haben:

21.12.2016. "Erpressungsversuch gegen Novomatic wird bekannt! - Spieler-info.at" (4183 Ansichten). Spieler-info.at teilt mit, gegen Barthold sei eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden (Anm.: eben von Gert Schmidt), da Barthold im Verdacht stehe, die "Novomatic-Gruppe durch gefährliche Drohungen zur Leistung von Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu nötigen“. Die Unschuldsvermutung fehlt.

25.01.2017: "Weitere Anzeige gegen KR Peter Barthold: Neue DOKUMENTATION beweist Erpressungsversuch über 25 Millionen Euro! - Spieler-info.at" - darunter Bildabschnitt mit dem Titel: "25 Millionen!" (1572 Ansichten).
Diesmal behauptet Spieler-Info, der Erpressungsversuch sei bewiesen und dokumentiert. Das Wort "Beweis" (gefolgt von Rufzeichen) wird mehrmals in Großbuchstaben geschrieben. Die Anwaltskanzlei Brandl & Talos hätte eine "Dokumentation" eingereicht.
Spieler-Info stellt Barthold als Erpresser (also als Verbrecher) und Spieler dar und schreibt wiederholt von "dokumentierten Fakten".
Zitat: "Mit diesen neuen BEWEISEN wird nachgewiesen, dass KR Peter Barthold bereits seit 2014 den schweren Erpressungsversuch akribisch plante und von der NOVOMATIC Gruppe satte 25 Millionen EURO holen wollte."
Die Unschuldsvermutung laut § 7b MedienG fehlt. Somit wird der Eindruck erweckt, Barthold sei endgültig überführt.

2.3.2017: "Barthold Peter: „Die Grünen“-Prominenz zu seiner Unterstützung „aktiviert“! - Spielerinfo.at"
"Dr. Eva Glawischnig-Piesczek soll – lt. Barthold – ihm bestätigt und versprochen haben, dass sie Informationen in Zusammenhang mit einer Parteienfinanzierung und Politikerbestechung durch die Novomatic-AG umgehend über die Delegations-Leiterin der Österreichischen Grünen im Europaparlament und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Mag. Ulrike Lunacek, EUROPA- und WELTWEIT verbreiten würde, damit der Novomatic-Konzern international KEINE Lizenzen mehr erhalten werde bzw. dass ihm bestehende Lizenzen entzogen werden."
Ein Jahr später wurde Dr. Eva Glawischnig Corporate-Responsibility-Chefin bei Novomatic AG.

Am 30. September 2019 stellte die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption das Verfahren gegen Peter Barthold ein (KR Barthold wurde durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin vertreten).

Am 23.Oktober 2019 stellte die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien das noch offene Verfahren 62 St 3/17p gegen Peter Barthold wegen Bestechung, (schweren) Betrugs, (schwerer) Erpressung und Geldwäscherei ein.

Aus der Beweiswürdigung:

"Ein Vorsatz, sich durch das Verhalten der NOVOMATIC AG unrechtmäßig zu bereichern, ist nicht erweislich."

"Peter BARTHOLD bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen seiner siebten Vernehmung. Er habe niemanden bedroht. Wenn er die „Novomatic“ erpressen hätte wollen, hätte er den Sachverhalt mit Ing. Peter WESTENTHALER nicht gebraucht, weil er im Besitz von belastenden Unterlagen betreffend Automatenabrechnungen sei."

"Der Zeuge X bestätigt aber die weitere von Dr. Franz WOHLFAHRT angeführte Aussage nicht, wonach dieser „Novomatic-Hasser“ die „Novomatic fertig machen“ werde, wenn diese nicht bis Ende des Jahres zahle. In diesem Sinn weiß der Zeuge von etwaig verknüpften Geldforderungen des Peter BARTHOLD gerade nicht zu berichten. Insgesamt vermögen die Angaben des Zeugen den geprüften Tatverdacht nicht zu stützen."

"Demnach ist weder ein Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung noch darauf, die Verantwortlichen der NOVOMATIC AG durch den Einsatz einer gegen die Ehre bzw das Vermögen gerichteten Drohung zu einer Handlung, nämlich der Bezahlung einer Forderungen, zu nötigen, anzunehmen."

"Aufgrund der dargestellten Annahmen ist weder eine konkrete tatbestandsmäßige Drohung noch die erforderliche innere Tatseite in Richtung § 105 Abs 1 StGB anzunehmen. [...] Letztlich ist der Vorwurf, Peter BARTHOLD habe im Sommer 2015 Ing. Peter WESTENTHALER zur Mitwirkung an der angezeigten Tat zu bestimmen versucht, nicht erweislich."

Die Straftatvorwürfe der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) sowie jene des Dr. Franz Wohlfahrt (ehemaliger Generaldirektor der Novomatic AG) gegen KommR. Peter Barthold haben sich nicht bestätigt.

"Das Ermittlungsverfahren gegen Peter BARTHOLD wegen des Verdachts der schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 2, 12 zweiter Fall StGB ist daher aus tatsächlichen Gründen gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen."

Peter Barthold ist somit vollständig entlastet.

Gert Schmidt ist in der Medienbranche seit 1989 tätig, er hat angeblich Jack Unterweger überführt. Prof. Gert Schmidt ist Inhaber einer gewerblichen Detektei und bezahlt laut eigenen Aussagen sehr, sehr viel Geld für Rechtsanwälte, Informationshonorare, Gutachten und Fremdpersonal. Dennoch wurde er -nicht rechtskräftig- wegen übler Nachrede verurteilt: https://www.derstandard.at/story/2000135811305/ibiza-akteur-gert-schmidt-wegen-uebler-nachrede-verurteilt

„Welche Hochschule hat Ihnen wann und in welchem Fachgebiet den Professorentitel verliehen?“, fragt ihn die Süddeutsche Zeitung am 2.7.2019.
Schmidt antwortet: „Der Berufstitel „Professor“ wurde mir 2010 vom Herrn Bundespräsident der Republik Österreich verliehen, auf Grund des Gesetzes über die Verleihung dieses Titels – insbesondere für meine Leistungen und Publikationen über Spielerschutz und den Kampf gegen illegales Glücksspiel.“ (Quelle: EU-Infothek, "Ibiza-Gate: Süddeutsche Zeitung wird aktiv", 2.7.2019).

_______*Hinweis: Die Autorin fühlt sich der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet und hat die veröffentlichten Informationen sorgfältig geprüft. Es gilt für die hier genannten Personen die Unschuldsvermutung. Erst das Gericht letzter Instanz kann über Schuld oder Unschuld entscheiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Rechte Dritter verletzt werden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per e-Mail mit. - Copyright: Ana Maria Ivan, akkreditierte Journalistin, Eigenverlag, A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 13, Icon Tower 24, 3. Stock._______